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   SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06   

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SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06 (https://dejure.org/2011,121487)
SG Hannover, Entscheidung vom 24.08.2011 - S 32 EG 8/06 (https://dejure.org/2011,121487)
SG Hannover, Entscheidung vom 24. August 2011 - S 32 EG 8/06 (https://dejure.org/2011,121487)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Mai 1999 - C-262/96 - ("Sürül"; EuGHE I, 2743 = SozR 3-6935 Allg. Nr. 4) haben nämlich auf der Grundlage des Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 türkische Staatsangehörige, - für die der Beschluss gilt und - die im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen, unter den gleichen Voraussetzungen wie Inländer Anspruch auf Leistungen der sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften dieses Staates.

    Bestätigt wird diese Auffassung durch die Sürül-Entscheidung des EuGH vom 4. Mai 1999, aaO. Der EuGH bejahte im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des Art. 2 ARB 3/80 einen gewöhnlichen Aufenthalt der dortigen Klägerin in der Bundesrepublik Deutschland, ohne auf nationales Recht einzugehen.

    In diesem Sinne hat der EuGH in seiner Entscheidung vom 4. Mai 1999 (aaO) zu Art. 3 ARB 3/80 wörtlich ausgeführt: "Aufgrund all dieser Erwägungen ist auf die gestellten Fragen zu antworten, dass Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 3/80 es einem Mitgliedstaat verbietet, den Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen, für den dieser Beschluss gilt und dem er den Aufenthalt in seinem Hoheitsgebiet gestattet hat, der jedoch dort nur eine zu einem bestimmten Zweck erteilte, befristete Aufenthaltsbewilligung besitzt, auf Kindergeld für sein Kind, das in diesem Mitgliedstaat mit ihm zusammen wohnt, vom Besitz einer Auf-enthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis abhängig zu machen, während Inländer insoweit nur ihren Wohnsitz in diesem Mitgliedstaat haben müssen".

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 EG 6/04 R

    Bundeserziehungsgeld - Erwerbstätigkeit - Familienleistung - Familienangehörige -

    Auszug aus SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
    Ihr kann die sie benachteiligende Regelung des § 1 Abs. 6 BErzGG in der Fassung vom 13.12.2006 nicht entgegengehalten werden (vgl. hierzu und im Folgenden: BSG, Urt. v. 5.10.2006, Az: B 10 EG 6/04 R, Rn. 22 ff., zit. nach juris), da sie durch die Anwendung als türkische Staatsangehörige schlechter ge-stellt würde als eine deutsche Staatsangehörige unter den gleichen Bedingungen.

    Es ist insofern unerheblich, aus welchen Gründen die Bundesrepublik Deutschland betreten wurde (vgl. BSG, Urt. v. 5.10.2006, Az: B 10 EG 6/04 R, Rn. 32 mwN).

    Für die Ausfüllung des Begriffs "Wohnort" ist gem. Art. 1 ARB 3/80 die in Art. 1 Buchst. h Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicher-heit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (EWGV 1408/71) gegebene Definition zu Grunde zu legen (vgl. hierzu und im Folgenden: BSG, Urt. v. 5.10.2006, Az: B 10 EG 6/04 R, Rn. 35 ff.).

  • BSG, 29.01.2002 - B 10 EG 2/01 R

    Türkei - Assoziation - Erziehungsgeld - Landeserziehungsgeld - Bayern -

    Auszug aus SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
    Das Erziehungsgeld ist nach euro-päischem Gemeinschaftsrecht eine Familienleistung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst h ARB 3/80 (vgl. EuGHE I 1996, 4895 = SozR 3-6050, Art. 4, Nr. 8; BSGE 89, 129 = SozR 3-6940, Art. 3, Nr. 2; BSG, Urt. v. 27.5.2004, Az: B 10 EG 11/03 R, Rn. 19, zit. nach ju-ris).

    Bei der Auslegung des deutsch-türkischen Assoziationsrechts kann mit Blick auf die Ziele und Beweggründe der Assoziation nichts anderes gelten (vgl. BSG, Urt. v. 29.1.2002, BSGE 89, 129 = SozR 3-6940 Art. 3 Nr. 2; Fuchs/Höller in Fuchs, Kommentar zum euro-päischen Sozialrecht, 2. Aufl. 2000, S. 676).

  • BSG, 27.05.2004 - B 10 EG 11/03 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - türkische Staatsangehörige - rückwirkende

    Auszug aus SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
    Sie genießen als Teile des Gemeinschaftsrechts Vorrang gegenüber nationalem Recht (BSG, Urt. v. 27.5.2004, Az: B 10 EG 11/03 R, Rn. 17, zit. nach juris).

    Das Erziehungsgeld ist nach euro-päischem Gemeinschaftsrecht eine Familienleistung im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst h ARB 3/80 (vgl. EuGHE I 1996, 4895 = SozR 3-6050, Art. 4, Nr. 8; BSGE 89, 129 = SozR 3-6940, Art. 3, Nr. 2; BSG, Urt. v. 27.5.2004, Az: B 10 EG 11/03 R, Rn. 19, zit. nach ju-ris).

  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas

    Auszug aus SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
    Türki-sche Staatsangehörige genießen keine Freizügigkeit in der Gemeinschaft (EuGH, Urteil vom 11. Mai 2000 - C-37/98 - EuGHE I 2000, 2927).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
    So hat der EuGH (EuGHE I 1992, 6781) zum Aufenthaltsrecht im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 - sinngemäß zusammengefasst - folgende Auffassung vertreten: Eine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 setze eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position des Betroffenen auf dem Arbeitsmarkt voraus.
  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

    Auszug aus SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
    Folglich setzt ein ordnungsgemäßer Wohnsitz eine Berechtigung zur Einreise und Aufenthaltsbegründung voraus (so jeden-falls zum Begriff des "ordnungsgemäßen Wohnsitzes" im Rahmen des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 EuGH, Urteil vom 17. April 1997 - C-351/95 - EuGHE I 1997, 2133).
  • BSG, 01.09.1999 - B 9 SB 1/99 R

    Schwerbehindertenrecht - Ausländer - rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt -

    Auszug aus SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
    Bei Anwendung des ansonsten einschlägigen § 30 SGB I hätte es Anlass gegeben, sich mit der Frage zu befassen, ob eine befristete Aufenthaltsbewilligung (über die die Klägerin dort verfügte) für einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt genügt (vgl. dazu BSGE 84, 253 = SozR 3-3870, § 1, Nr. 1).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-90/97

    Swaddling

    Auszug aus SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
    Jedenfalls im Zusammenhang mit der Interpretation des "Wohnmit-gliedstaats" im Rahmen der Art. 71 und 10a EWGV 1408/71 ist Wohnort der Ort, an dem sich gewöhnlich der Mittelpunkt der Interessen des Betroffenen befindet (Urteil des EuGH vom 25. Februar 1999 - C-90/97 - Slg 1999, I-01075 mwN).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 141/90

    Wohnen eines Arbeitslosen während einer Auslandstätigkeit iS von Art. 71 Abs. 1

    Auszug aus SG Hannover, 24.08.2011 - S 32 EG 8/06
    Im Rahmen der Interpretation des Art. 71 EWGV hat das BSG entschieden (BSGE 68, 75 = SozR 3-6050, Art. 71, Nr. 2), es könne nicht auf den Begriff des Wohnsitzes im deut-schen Recht zurückgegriffen werden.
  • EuGH, 10.10.1996 - C-245/94

    Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen

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